Gesetze 2.0
Deutschland ist ein Land der Technologien. In vielen Bereichen können wir das beobachten und wir können eigentlich stolz darauf sein. Ein besonders großer Bereich ist die Telekommunikation. Es geht hier nicht nur um die Drosselkom, sondern um die Tatsache, wie wir die Technologien nutzen. Innerhalb von wenigen Jahren und mit DSL hat sich das Internet radikal verändert. Es ist ein Multimedia Netzwerk, dass von jedem Alter genutzt werden kann. Es ist viel schneller gewachsen und hat sich viel schneller verändert, als die Gesetze ich anpassen konnten.
Dies führt dazu, dass viele klagen auf Basis von alten Gesetzen, welche jedoch noch weiterhin aktuell sind. Dies führt dazu, dass es immer wieder Urteile gibt, die ich (auf Basis der Rechtslage) für richtig halte, aber mir trotzdem eine Änderung wünsche.
Facebook - Der Klassiker
Facebook ist ein echter Klassiker dafür, dass man problemlos eigentlich jeden User abmahnen könnte, wenn man es nur will. Wir nutzen das Netzwerk immer intensiver mit neuen Technologien. Viele machen es nicht, weil natürlich der Aufwand im Vergleich zum Schaden oder der Rechtsverletzung angemessen sein muss. Es ist wirklich so und viele kennen dieses Gesetz bei Juristen nicht.
Bei Facebook handelt es sich um bekanntlich um ein Netzwerk, dass besonders gerne von jungen Menschen genutzt wird. Man kann sein Titelbild oder aber das Profilbild selber austauchen oder auf der eigenen Pinnwand oder der Pinnwand von Freunden etwas posten. Nur wenige Pinnwände sind öffentlich, ist diese jedoch öffentlich, dann kann es sehr schnell zu einer Abmahnung kommen. Bilder, Texte, Videos, Musik und sonstige Medien unterliegen immer dem Urheberschutz. Hat man diese nicht erstellt, dann benötigt man die Nutzungsrechte. Hat man diese nicht und teil die Inhalte über das Netzwerk, dann ist dies ein Verstoß gegen Gesetze und somit kann es zu einer Abmahnung kommen. Ich kenne in Deutschland aktuell nur einen Fall, aber genau dieser hat eventuell soviel Aufmerksamkeit aufgewirbelt, dass mittlerweile eventuell mehr aufpassen, was Sie im Internet machen.
Dies führt dazu, dass viele klagen auf Basis von alten Gesetzen, welche jedoch noch weiterhin aktuell sind. Dies führt dazu, dass es immer wieder Urteile gibt, die ich (auf Basis der Rechtslage) für richtig halte, aber mir trotzdem eine Änderung wünsche.
Facebook - Der Klassiker
Facebook ist ein echter Klassiker dafür, dass man problemlos eigentlich jeden User abmahnen könnte, wenn man es nur will. Wir nutzen das Netzwerk immer intensiver mit neuen Technologien. Viele machen es nicht, weil natürlich der Aufwand im Vergleich zum Schaden oder der Rechtsverletzung angemessen sein muss. Es ist wirklich so und viele kennen dieses Gesetz bei Juristen nicht.
Bei Facebook handelt es sich um bekanntlich um ein Netzwerk, dass besonders gerne von jungen Menschen genutzt wird. Man kann sein Titelbild oder aber das Profilbild selber austauchen oder auf der eigenen Pinnwand oder der Pinnwand von Freunden etwas posten. Nur wenige Pinnwände sind öffentlich, ist diese jedoch öffentlich, dann kann es sehr schnell zu einer Abmahnung kommen. Bilder, Texte, Videos, Musik und sonstige Medien unterliegen immer dem Urheberschutz. Hat man diese nicht erstellt, dann benötigt man die Nutzungsrechte. Hat man diese nicht und teil die Inhalte über das Netzwerk, dann ist dies ein Verstoß gegen Gesetze und somit kann es zu einer Abmahnung kommen. Ich kenne in Deutschland aktuell nur einen Fall, aber genau dieser hat eventuell soviel Aufmerksamkeit aufgewirbelt, dass mittlerweile eventuell mehr aufpassen, was Sie im Internet machen.